Wahlen zur Studierendenvertretung 2012

Sind Sie an den Belangen Ihrer Hochschule interessiert?
Jetzt haben Sie die Möglichkeit, eine neue Studierendenvertretung zu wählen.

Welche Aufgabe hat der Senat:
Der Senat berät im Rahmen des jeweiligen Landeshochschulgesetzes über alle Angelegenheiten der Hochschule, zum Beispiel über Studieninhalte, Studienablauf und Prüfungsordnungen. Vertreten sind Hochschulleitung, Dozenten und Studierende. Senatssitzungen müssen mindestens einmal im Jahr stattfinden.

Wenn Sie für den Senat Ihrer Hochschule kandidieren oder jemand anderen zur Kandidatur vorschlagen mochten, senden Sie bitte Ihren Wahlvorschlag mit Ihrem Namen, Vornamen, Immatrikulationsnummer, Unterschrift sowie die Unterschrift von 2 Studierenden Ihrer Hochschule, die den Vorschlag befürworten bis spätestens zum 11.05.2012 an Ihre Hochschule in Stuttgart, Leipzig oder Pinneberg.

Ausführliche Informationen zu den Wahlen finden Sie in der Virtuellen Hochschule.

 

 






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